in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ausgabe Rhein-Main, Nr. 68 vom 21. März 2026, S. 2
„Eine Täuschung der Wähler“
Von Oliver Bock
Die Stimmzettel sind ausgezählt, die Mandate vergeben. Wird also Rheingau-Taunus-Landrat Sandro Zehner (CDU) in Kürze sein Amt im Bad Schwalbacher Kreishaus niederlegen, um ehrenamtlicher Kreistagsabgeordneter zu werden? Wird Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) nun als gewählter Stadtverordneter ins Stadtparlament wechseln? Natürlich nicht.
Im Kreis Darmstadt-Dieburg wird es auch keinen Rückzug von Landrat Klaus Peter Schellhaas (SPD) geben, weil sich der langjährige Wahlbeamte schon jetzt auf die Arbeit in der SPD-Fraktion freut. Das sind nur drei von zu vielen Beispielen für eine bedenkliche Entwicklung in Hessen: Die Parteien unterbreiten den Wählern ein Personalangebot, das diese zwar mit ihrer Stimmabgabe annehmen können, aber am Ende nicht erhalten.
Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Parteien mit bekannten Namen und Gesichtern werben, um sich möglichst viele Stimmen zu sichern. Am Ende ist es gleichwohl eine Variante der Wählertäuschung. Denn wer sich auf einer Liste aufstellen lässt, der bittet die Wähler um Stimmen, damit er selbst Erfolg hat. Für die hauptamtlichen Wahlbeamten, also Landräte, Bürgermeister, Beigeordnete, gilt das nicht. Das hessische Kommunalwahlrecht ist klar und verbietet die gleichzeitige Ausübung von hauptamtlichem Wahlamt und ehrenamtlichem Mandat.
Kandidierende Wahlbeamte dürfen sich nicht damit rausreden, dass jede Stimme für sie eine Unterstützung bedeutet. Wenn nach dem Verzicht „Nachrücker“ ins Stadtparlament einziehen, dann sind das neue Kommunalpolitiker, die bei der Wahl gerade nicht mit einem Mandat versehen wurden. Bei einer Kommunalwahl, die das Kumulieren und Panaschieren erlaubt, will der Wähler aber entscheiden dürfen, wer Verantwortung übernimmt.
Die Kandidatur von Wahlbeamten unterläuft dieses Prinzip, egal ob sie ganz vorne auf der Liste oder auf den sogenannten Ehrenplätzen am Ende stehen. Denn den Parteien geht es mit diesen Kandidaten um Stimmen, nicht um ein reales Personalangebot. Das Land sollte ernsthaft erwägen, dieser Strategie einen Riegel vorzuschieben. Denn die nach dem absehbaren Verzicht von Wahlbeamten unausweichliche Umverteilung von Mandaten unterläuft das demokratische Prinzip einer Wahl.“
Oliver Bock ist Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung (F. A. Z.) für den Rheingau-Taunus-Kreis und für Wiesbaden.
Anmerkungen vom BVW-Fraktionsvorsitzenden Dr. Richard Reuter:
Rechtsgrundlagen
§ 27 Nr. 1 lit. a) HKO: „Kreistagsabgeordnete können nicht sein:
hauptamtliche Beamte … des Landkreises“.
§ 65 Abs. 2 S. 1 HGO: „Die Mitglieder des Gemeindevorstands dürfen nicht gleichzeitig
Gemeindevertreter sein.“
Relevanz
Rheingau-Taunus-Kreis – hier gilt die Hessische Landkreisordnung (HKO)
Landrat Sandro-Marc Zehner (CDU) erhielt sowohl kreisweit als auch von Wählern in der Gemeinde Walluf mit großem Abstand auf die jeweilige Nr. 2 in den beiden Wahlgebieten die meisten Stimmen auf der CDU-Liste. Die CDU-Fraktion im neuen Kreistag wird – auch dank ihres „Zugpferds“ Zehner – 22 Mandate haben. Wenn die Nr. 1 aber Landrat bleibt und ihr Kreistags-Mandat nicht antritt, dann folgt ein Nachrücker, der bedeutend weniger Stimmen bzw. Zustimmung bei der Personenwahl erhalten hat.
Landeshauptstadt Wiesbaden – hier gilt die Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) errang auf der SPD-Liste zur Wahl der neuen Stadtverordnetenversammlung den 7. Rang; die SPD-Fraktion erreichte 18 Mandate. Wenn OB Mende OB bleibt und sein StV-Mandat nicht antritt, dann rücken die nächsten auf und auf Rang 18 folgt ein Nachrücker, der „bei der Wahl gerade nicht mit einem Mandat versehen wurde.“.
Einschätzung
„Das Land sollte ernsthaft erwägen, dieser Strategie einen Riegel vorzuschieben.“
Der Forderung schließen wir uns unbedingt an.
Doch es darf bezweifelt werden, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag am Ast sägen werden, auf dem sie sitzen … . Und weiter, dass die Vierte Gewalt auf die Täuschung der Wähler bei nächster Gelegenheit unmittelbar vor und nicht erst nach der Wahl aufmerksam machen würde.
