Beschaffung von Atemluftflaschen für die Atemschutzgeräte der Freiwilligen Feuerwehr Walluf

Den Unfallversicherungsträgern der Feuerwehren in Deutschland sind aus Unfallstatistiken der letzten 20 Jahre keine Vorfälle bekannt, die in Verbindung mit Kombinationen von Bauteilen unterschiedlicher Hersteller von Pressluftatmern stehen. Auch unsere Feuerwehr hat bislang klaglos und vor allem sicher „Atemschutzkomponenten von drei verschiedenen Herstellern in einem Gesamtgerät eingesetzt“.
Die DEKRA aber macht uns weis, es lägen „keinerlei Erkenntnisse über die sichere Kombination der Geräte vor“. Sie meint, „ein sicherheits­technisches Risiko bei der Verwendung (kombinierter Geräte) kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden“ obwohl, wie gesagt, in den letzten zwei Jahrzehnten kein Risikofall eingetreten ist.

Anlass für die vor uns liegende Investitionsentscheidung sind allein menschengemachte Verordnungen und die Angst davor, Verantwor­tung zu übernehmen.

Das Pioneer Morning Briefing schrieb gestern morgen: „Deutschland wird … von einer Bürokratie heimgesucht, die man nur als gnadenlos bezeichnen kann, aber das Land fällt nicht, sondern steht. Es steht still und stur, wirkt zuweilen wie erstarrt.“ (The Pioneer Morning Briefing, Mi 24.06.2026, 06:32)

Nach der aktuellen deutschen PSA-Benutzungsverordnung [Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit] darf ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten nur persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen, die den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen entsprechen. Und dazu gehört eine Baumusterprüfung, also die Prüfung eines Musters der vollständigen PSA mit allen Komponenten von einem Hersteller.

Mit der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen genügt.

Unser Bestand an Atemschutzgeräten wurde in „verschiedenen Beschaffungsphasen und verschiedenen Ausschreibungsergebnissen von verschiedenen Firmen“ aufgebaut und hat keine einheitliche Baumusterprüfung absolviert – und damit war bislang gut Leben.

Das kostet uns nun Geld, die kleine Gemeinde Walluf mit ihrer nicht viel größeren Feuerwehr geschätzte T€ 36. So wie wir starten aber auch die anderen rund 2.500 Feuerwehren in Hessen aus demselben Anlass Ausschreibungen zu Pressluftatmern, die im Wesentlichen nur von drei Anbietern aus Lübeck, Schweden und Pennsylvania beantwortet werden können. Die in der Vorlage geschilderte Rechtslage kostet die hessischen Feuerwehren bzw. deren Träger, überwiegend Gemeinden, auf einen Schlag mindestens € 90 Mio. (2.500 * T€ 36). Man braucht nicht viel Phantasie, um bundesweit mit gut € 1 Mrd. Aufwand zu rechnen.

Waren wir nicht im Frühjahr 2024 von der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle ins Hessische Innenministerium, Abt. IV, geladen, um uns Vorträge zu sparsamer Haushaltsführung anzuhören?

Im selben Ministerium befasst sich Abt. V Ref. 1 mit „Brandschutz …“. Warum höre ich von dort nichts, das uns davor schützen würde, technisch unnötig Neuanschaffungen auszulösen und uns für Jahre auf nur einen Anbieter festnageln zu müssen?

Immerhin hat die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. vfdb, Münster (W), auf das Ihnen vorliegende Infoschreiben der DEKRA reagiert: In einem Technischen Bericht vom Februar 2026 veröffentlichte sie Kreuzversuche mit Kombinationen von Bauteilen unterschiedlicher Hersteller, nach denen bestimmte Kombinationen sicher interoperabel sind. Bei uns werden im Einsatz Atemschutzkomponenten von drei verschiedenen Herstellern in einem Gesamtgerät eingesetzt. Danach gibt es 3³, also 9 Kombinationsmöglichkeiten. Diese Kreuzversuch-Erkenntnisse können Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für Kombinationen unserer Bestandsgeräte sein. Das akzeptiert neuerdings auch der Technische Prüfdienst in Hessen. Ganz sicher wird es in der Praxis bei längeren Einsätzen immer wieder notwendig werden, z. B. baugleiche Druckluftflaschen anderer Atemschutzgerätehersteller zu nutzen, sei es aus der eigenen Reserve oder der anderer Wehren.

Jetzt müsste nur noch jemand auf den Gedanken kommen, dass die erfolgreichen Kreuzversuche in Baumusterprüfungen mündeten. Könnte das nicht das Hessische Innenministerium für seine Gemeinden in die Hand nehmen, könnte das nicht sogar auf Bundesebene organisiert werden?

Es sollte, um das Land aus seiner Erstarrung zu wecken und vor Verschwendung durch „Bürokratie“ und ihre Rechtsakte zu schützen.

Fazit:

Es gibt drei namhafte Hersteller von Pressluftatmern, die sowohl als Komplettgerät als auch in ihren Komponenten den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) und der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) genügen.

Um sich nicht für die Lebensdauer eines Pressluftatmers von einem Hersteller abhängig zu machen, sollte auch künftig von der bewiesenen Tauschbarkeit der Komponenten profitiert werden: In der Vorlage ist von dem Vorteil der Beschaffung „je nach Angebotslage“ die Rede. Dessen würden wir uns nun begeben.

Die Tätigkeit unserer Feuerwehrleute ist gefahrgeneigt. Zu ihrem Schutz sollen sie die beste am Markt verfügbare Persönliche Schutzausrüstung tragen können. Dabei kommt es in diesem Fall aber tatsächlich offensichtlich nicht auf eine einheitliche Baumusterprüfung an. Ihre Bedeutung ist nur rechtlich konstruiert.

Dem Beschlussvorschlag stimme ich nicht zu, weil ich hoffe, dass mein „Nein“ auch von der Vierten Gewalt wenigstens bis nach Wiesbaden getragen wird. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass die Landesregierung doch noch Mittel und Wege finde, um ihre Gemeinden und Bürger vor wirklich unnötig erscheinendem Aufwand und vor der Verabschiedung aus dem Wettbewerb am Markt zu bewahren.