SO WÄHLT MAN RICHTIG

Bei den Kommunalwahlen kannst du nicht nur einfach „eine“ Stimme abgeben.

Jede Partei / Wählergruppe hat eine „Liste“. Auf dieser werden von oben nach unten alle Kandidaten/innen namentlich mit „Listenplätzen“ aufgeführt. Entsprechend der Stimmen, die einer Partei / Wählergruppe zugesprochen werden, erhalten die einzelnen Kandidaten/innen in numerischer Reihenfolge einen Platz in der Gemeindevertretung. Kandidaten weit oben auf der Liste sind also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch gewählte Vertreter. Dieses Prinzip kann aber beeinflusst werden, wie genau erklären wir dir hier:

1. Listenwahl

Die Listenwahl ist ganz einfach: Du machst nur ein Kreuz rechts neben der Bezeichnung und vergibst damit Deine 25 Stimmen einer Wählergruppe / Partei mit allen ihren Kandidaten/innen. Bei der Auszählung erhalten die Kandidaten der von Dir gewählten Liste von oben nach unten so lange je eine Stimme, bis Deine 25 Stimmen verteilt sind. Bei der BVW erhalten also alle 21 Kandidaten je eine Stimme und dann die ersten vier zusätzlich Deine letzten 4 Stimmen.

Sollte jemand auf der Liste sein, dem Du keine Stimme geben möchtest, dann streiche seinen Namen einfach durch.
Bei der Listenwahl brauchst Du Dich nur für eine der fünf in Walluf zur Wahl stehenden Wählergruppen / Parteien zu entscheiden und brauchst nur ein Kreuz zu machen.

Ein einfaches Erklärvideo zu den Kommunalwahlen 2016

2. Kumulieren

Hier kannst du schon etwas genauer justieren und differenzieren. Wenn es dir wichtig ist, dass bestimmte Kandidaten/innen einer Partei / Wählergruppe deine Meinung in der Gemeindevertretung vertreten sollen, dann kannst du einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen geben. Wenn du also einem/er Kandidaten/in ganz unten auf der Liste deine Stimmen gibst, kann er/sie weiter nach oben rücken, was seine/ihre Chance auf den Einzug in die Gemeindevertretung erhöht. Achtung! Hier gibt es etwas, auf das du unbedingt achten musst: Jede Person darf maximal drei Stimmen von dir erhalten. Für die anstehende Wahl stehen dir insgesamt 25 Stimmen zur Verfügung. Wenn du einzelnen Kandidaten/innen oder insgesamt zu viele Stimmen verteilst, ist dein Wahlzettel ungültig.

3. Panaschieren

Das Panaschieren verbindet das Beste aus beiden Welten und gibt dir alle Freiheiten beim Wählen. Hier kommt es ganz auf dich und deine Wünsche an. Unabhängig von Parteigrenzen kannst du dich für die Personen entscheiden, die deine Meinung für dich vertreten sollen. Denen gibst du je nach Wunsch bis zu drei Stimmen (denke daran, dass dir insgesamt nur 25 Stimmen zur Verfügung stehen). Wenn du dich an den einzelnen Kandidaten ausgetobt hast und noch Stimmen übrig sind, dann kannst du diese durch ein Kreuz oben neben einer Partei / Wählergruppe deren Liste „schenken“.

Wichtig ist, dass du deine Stimmen im Blick behältst, damit Dein Stimmzettel nicht für ungültig erklärt wird.